Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/der 
 Auftragnehmer:in (Frau Claudia Scheer, MSc.) – im Folgenden wird nur die 
 Bezeichnung Auftragnehmer:in verwendet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen 
 Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des 
 Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen 
 Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht
 ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers:in 
 sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von der Auftragnehmer:in 
 ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
 Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die 
 Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung 
 geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, 
 die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall 
 vertraglich vereinbart.

2.2 Der/die Auftragnehmer:in ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes
 weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. 
 Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit 
 gebunden.

3. Aufklärungspflicht des/der Auftraggebers:in / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der/die Auftragnehmer:in sorgt dafür, dass die organisatorischen 
 Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem 
 Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des 
 Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der/die Auftraggeber:in sorgt dafür, dass dem/der Auftragnehmer:in auch
 ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des
 Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und
 ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die
 Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle 
 Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der
 Beraters:in bekannt werden.

4. Gewährleistung

4.1 Der/die Auftragnehmer:in ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und
 verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der
 gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den/
 die Auftraggeber:in hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.2 Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten 
 nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

5. Haftung / Schadenersatz

5.1 Der/die Auftragnehmer:in haftet dem/der Auftraggeber:in für Schäden – 
 ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens 
 (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, 
 die auf vom/von der Auftragnehmer:in beigezogene Dritte zurückgehen.

5.2 Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb 
 von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens 
 aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden 
 Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

5.3 Der/die Auftraggeber:in hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der 
 Schaden auf ein Verschulden des/der Auftragnehmers:in zurückzuführen ist.

6. Geheimhaltung / Datenschutz

6.1 Der/die Auftragnehmer:in verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über 
 alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, 
 insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, 
 die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des/der
 Auftraggebers:in erhält.

6.2 Weiters verpflichtet sich der/die Auftragnehmer:in, über den gesamten Inhalt 
 des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im 
 Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere 
 auch über die Daten von Klient:innen des/der Auftraggebers:in, Dritten gegenüber 
 Stillschweigen zu bewahren.

6.3 Der/die Auftragnehmer:in ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen 
 Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. 
 Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und 
 haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für 
 einen eigenen Verstoß.

6.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses 
 Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle 
 gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

6.5 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene
 Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. 
 Der/die Auftraggeber:in leistet dem/der Auftragnehmer:in Gewähr, dass hierfür 
 sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des 
 Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, 
 getroffen worden sind.

7. Honorar

7.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der/die Auftragnehmer:in 
 ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem/der Auftraggeber:in und dem/
 der Auftragnehmer:in. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den/die 
 Auftragnehmer:in fällig.

7.2 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung 
 des/der Auftragnehmers:in vom/von der Auftraggeber:in zusätzlich zu ersetzen.

7.3 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf 
 Seiten des/der Auftraggebers:in liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen
 Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den/die Auftragnehmer:in, so behält 
 der/die Auftragnehmer:in den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten 
 Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines 
 Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte 
 vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen 
 zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 50 Prozent des Honorars für jene
 Leistungen, die der/die Auftragnehmer:in bis zum Tage der Beendigung des 
 Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

7.4 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der/die Auftragnehmer:in
 von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. 
 Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche 
 wird dadurch aber nicht berührt.

8. Elektronische Rechnungslegung

8.1 Der/die Auftragnehmer:in ist berechtigt, dem/der Auftraggeber:in Rechnungen 
 auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der/die Auftraggeber:in erklärt sich 
 mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den/die 
 Auftragnehmer:in ausdrücklich einverstanden.

9. Dauer des Vertrages

9.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und 
 der entsprechenden Rechnungslegung.

9.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von 
 jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. 
 Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

– Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, 
 oder
– wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
 in Zahlungsverzug gerät, oder
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, 
 über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf 
 Begehren des/der Auftragnehmers:in weder Vorauszahlungen leistet noch vor 
 Leistung des/der Auftragnehmers:in eine taugliche Sicherheit leistet und die 
 schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei 
 Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft 
 und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige 
 Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

10.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; 
 ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche 
 Nebenabreden bestehen nicht.

10.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss 
 der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts 
 anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des/der 
 Auftragnehmers:in. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des/der 
 Auftragnehmers:in zuständig.

11. Mediationsklausel

11.1 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt 
 werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur 
 außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen 
 (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des 
 Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der 
 WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden 
 können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche 
 Schritte eingeleitet.

11.2 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in 
 einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen 
 Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, 
 können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als
 „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

Stand Jänner 2022